Anwendbarkeit der AGB
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Tierphysiotherapie Fellwöhnt, als Tiertherapeutin Sabrina Schmidt und dem Tierhalter, als Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag im Sinne der §611 ff BGG, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag
a) Der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot der Tiertherapeutin annimmt und sich an die Tierphysiotherapeutin zum Zwecke der Beratung, Befunderhebung/ Diagnose und /oder Therapie wendet.
b) Die Therapeutin ist jedoch berechtigt, einen Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die Therapeutin aufgrund ihrer Spezialisierung, oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann, oder darf, oder die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Therapeutin, für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
Inhalt und Zweck des Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag
a) Der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag wird nach den Bedürfnissen des zu behandelnden Tieres im Ermessen der Therapeutin ausgeübt. Vor der Behandlung wird der Tierhalter über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert. Der Tierhalter entscheidet nach seinen Befindlichkeiten frei über die Behandlung und den Inhalt der zu erbringenden Leistungen.
b) Die Therapeutin erbringt ihre Dienste gegenüber dem Tierhalter in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Tierphysiotherapie zur Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet.
Mitwirkung des Tierhalters
a) Die Therapeutin ist berechtigt die Behandlung abzubrechen, wenn der Tierhalter erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und lückenhaft erteilt und/oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Für Verletzungen und Schäden am Tier, die durch den Tierhalter und/oder durch Mitwirkung an der Therapie verursacht wurden, haftet die Therapeutin nicht.
b) Das Erreichen des Therapie-bzw. Trainingsziels kann nicht garantiert werden. Die Therapie wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Tierhalters und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientiert.
c) Die Therapeutin weist den Tierhalter daraufhin, dass die gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können.
Honorierung der Therapeutin
a) Der Therapeut hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar. Hierbei gelten, wenn nicht andere Honorare individuell mit dem Tierhalter abgesprochen wurden, die gültigen Preise der Preisliste bzw. die vom Therapeuten benannten Sätze.
b) Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in Bar zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach vorheriger Absprache von Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss der Behandlung erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich.
c) Die Therapeutin verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden. Die Mahngebühr beträgt 5,00€
d) Sollte die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzten Frist erfolgen, wird der Vorgang ohne weitere Benachrichtigung einem Inkassobüro übergeben.
